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Krankenversicherung für Selbstständige: Gesetzlich oder privat krankenversichert – was ist für Selbstständige die bessere Wahl?

Autorenbild: Sabrina Ohletz
Sabrina Ohletz
vor 27 Minuten
4 Min. Lesezeit

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, muss viele Entscheidungen treffen. Eine davon betrifft die eigene Krankenversicherung. Doch ist die gesetzliche oder die private Krankenversicherung die bessere Wahl?



Gerade im Handwerk stellt sich diese Frage häufig nach dem Meisterabschluss: Der eigene Friseursalon, Malerbetrieb oder die eigene Werkstatt sind geplant, die Finanzierung steht – doch wie sieht es mit der persönlichen Absicherung aus?


Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) unterscheiden sich nicht nur bei ihren Beiträgen. Auch die Absicherung von Familienmitgliedern, die Leistungen und die langfristige finanzielle Belastung spielen eine entscheidende Rolle.


Wer darf sich überhaupt privat krankenversichern?

Nicht jeder kann frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.


Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert, solange ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreitet. Diese liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto jährlich. Für bestimmte langjährig Privatversicherte gelten Sonderregelungen.


Hauptberuflich Selbstständige können hingegen grundsätzlich zwischen einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung und einer privaten Krankenversicherung wählen, sofern die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind.


Für angehende Handwerksmeister, die sich selbstständig machen möchten, eröffnet das eine wichtige Entscheidungsmöglichkeit.


Krankenversicherung für Selbstständige: Wie unterscheiden sich die Beiträge?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Berechnung der Versicherungsbeiträge.


Gesetzliche Krankenversicherung

In der GKV orientieren sich die Beiträge grundsätzlich an den beitragspflichtigen Einnahmen.

Für 2026 gelten:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 %

  • Ermäßigter Beitragssatz ohne gesetzlichen Krankengeldanspruch: 14,0 %

  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,9 %

  • Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 Euro monatlich


Bei freiwillig versicherten Selbstständigen können neben dem Arbeitseinkommen auch weitere Einnahmen, beispielsweise aus Vermietung oder Kapitalvermögen, berücksichtigt werden.


Wichtig ist außerdem: Es gibt eine Mindestbemessungsgrundlage. Selbst wenn das Einkommen sehr niedrig ausfällt, muss deshalb in der Regel ein Mindestbeitrag gezahlt werden.


Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich hinzu.


Private Krankenversicherung

In der PKV wird der Beitrag nicht unmittelbar anhand des aktuellen Einkommens berechnet.


Stattdessen spielen insbesondere folgende Faktoren eine Rolle:

  • Eintrittsalter

  • Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss

  • Gewünschter Leistungsumfang

  • Vereinbarter Selbstbehalt


Gerade für junge und gesunde Selbstständige können private Tarife zunächst finanziell attraktiv erscheinen.


Allerdings bleibt der Beitrag grundsätzlich auch dann bestehen, wenn die Einnahmen des Betriebs zurückgehen. Zudem können sich die Beiträge langfristig verändern.


Was passiert, wenn der Betrieb einmal weniger Gewinn erwirtschaftet?

Gerade während einer Existenzgründung können die Einnahmen stark schwanken.

Ein Friseursalon benötigt möglicherweise einige Monate, um einen festen Kundenstamm aufzubauen. Auch Handwerksbetriebe können saisonale Umsatzschwankungen erleben.


In der GKV können sich geringere beitragspflichtige Einnahmen auf die Beitragshöhe auswirken. Dabei gelten allerdings Mindestbeiträge, Nachweispflichten und die gesetzlichen Bemessungsgrenzen.


In der PKV hängt die Prämie nicht direkt vom betrieblichen Gewinn ab. Sinkt das Einkommen, reduziert sich der Versicherungsbeitrag deshalb nicht automatisch.


Besonders für Existenzgründer lohnt sich daher ein Blick auf die langfristige Finanzplanung.


Wie sieht es mit Ehepartnern und Kindern aus?

Auch die familiäre Situation kann einen erheblichen Einfluss auf die Entscheidung haben.


In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder sowie Ehe- oder eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden.


In der privaten Krankenversicherung gibt es keine entsprechende beitragsfreie Familienversicherung. Für jede versicherte Person wird grundsätzlich ein eigener Beitrag fällig.


Wichtig: Bei Familien, in denen ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, gelten besondere Regelungen. Eine beitragsfreie Familienversicherung der Kinder ist dann nicht in jedem Fall möglich.


Was für eine alleinstehende Person günstig erscheint, kann bei einer Familie mit mehreren Kindern finanziell ganz anders aussehen.


Welche Versicherung bietet die besseren Leistungen?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.


In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der medizinisch notwendige Leistungsumfang weitgehend gesetzlich geregelt. Krankenkassen können sich bei Zusatzleistungen und Serviceangeboten unterscheiden.


In der privaten Krankenversicherung werden die Leistungen durch den jeweiligen Tarif bestimmt. Je nach Vertrag können beispielsweise zusätzliche Leistungen bei Zahnbehandlungen, stationären Aufenthalten oder bestimmten ärztlichen Behandlungen vereinbart werden.


Allerdings bedeutet privat versichert nicht automatisch, dass jede medizinische Leistung vollständig bezahlt wird.

Entscheidend ist, welche Leistungen tatsächlich vertraglich vereinbart wurden und welche Eigenbeteiligungen bestehen.


Was passiert, wenn ich längere Zeit krank werde?

Für Selbstständige kann eine längere Erkrankung erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.


Anders als Arbeitnehmer erhalten sie normalerweise keine sechswöchige Entgeltfortzahlung durch einen Arbeitgeber.

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für freiwillig versicherte Selbstständige nicht automatisch ein Krankengeldanspruch. Eine entsprechende Absicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen gewählt werden.


Privatversicherte sollten ebenfalls prüfen, ob sie ein ausreichendes Krankentagegeld vereinbart haben.

Wer seinen Betrieb aufgrund einer Erkrankung vorübergehend nicht führen kann, benötigt nicht nur medizinische Versorgung, sondern auch eine finanzielle Absicherung des Einkommens.


Kann ich später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Hier liegt einer der wichtigsten Punkte, die vor einem Wechsel in die PKV berücksichtigt werden sollten.


Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung kann unter den entsprechenden Voraussetzungen möglich sein.

Der umgekehrte Weg ist häufig deutlich schwieriger.


Eine Rückkehr in die GKV setzt in der Regel voraus, dass erneut Versicherungspflicht entsteht oder ein anderer gesetzlicher Zugang besteht.


Insbesondere ab dem 55. Lebensjahr bestehen zusätzliche gesetzliche Einschränkungen.


Wer sich heute für eine private Krankenversicherung entscheidet, sollte deshalb nicht davon ausgehen, später jederzeit problemlos in die gesetzliche Versicherung zurückkehren zu können.


Gesetzlich oder privat – die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Kriterium

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Beitrag

Abhängig von beitragspflichtigen Einnahmen

Abhängig unter anderem von Tarif, Alter und Gesundheitszustand bei Eintritt

Schwankendes Einkommen

Beitragsanpassung innerhalb gesetzlicher Grenzen möglich

Keine automatische Anpassung an das Einkommen

Familie

Beitragsfreie Familienversicherung unter Voraussetzungen

Grundsätzlich eigener Beitrag pro Person

Leistungen

Überwiegend gesetzlich geregelt

Vertraglich vereinbarter Tarif

Krankengeld

Für Selbstständige gesondert zu berücksichtigen

Krankentagegeld gesondert vereinbaren

Wechselmöglichkeiten

Wechsel in die PKV bei erfüllten Voraussetzungen

Rückkehr in die GKV häufig erschwert


Fazit: Nicht nur der heutige Beitrag zählt

Für selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker gibt es keine pauschal richtige Krankenversicherung.


Eine junge alleinstehende Person mit stabilen Einnahmen kann andere Anforderungen haben als ein Familienvater mit drei Kindern oder eine Unternehmerin, deren Einkommen saisonal schwankt.


Bei der Entscheidung sollten deshalb immer mehrere Fragen berücksichtigt werden:

  • Wie entwickeln sich meine voraussichtlichen Einnahmen?

  • Welche familiären Verpflichtungen habe ich?

  • Welche Leistungen benötige ich?

  • Wie sichere ich mich bei längerer Krankheit ab?

  • Kann ich die Beiträge auch im Alter tragen?


Die Krankenversicherung ist damit nicht nur eine Frage des Gesundheitsschutzes, sondern auch Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmens- und Finanzplanung.


Meisterwissen der IWB Recklinghausen

In unserer Meistervorbereitung Teil III beschäftigen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit wichtigen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen rund um die Unternehmensführung.


Denn wer einen Betrieb erfolgreich führen möchte, sollte nicht nur die betrieblichen Kosten kennen, sondern auch die wirtschaftlichen Auswirkungen persönlicher Entscheidungen verstehen.


Weitere Informationen zur Meistervorbereitung unter www.iwb-recklinghausen.de.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information auf Grundlage der Regelungen für 2026 und ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung.

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