Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer: Warum beides zusammen wichtig ist

Wenn es im Betrieb brennt, müssen innerhalb weniger Augenblicke mehrere Dinge gleichzeitig funktionieren: Der Brand muss gemeldet, die Feuerwehr alarmiert, ein Entstehungsbrand möglicherweise bekämpft und das Gebäude geordnet geräumt werden.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer übernehmen dabei unterschiedliche Aufgaben. Trotzdem gehören beide Bereiche eng zusammen. Denn ein Feuerlöscher allein bringt Menschen nicht sicher zur Sammelstelle – und eine geordnete Evakuierung verhindert nicht, dass sich ein kleiner Brand weiter ausbreitet.

Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer: zwei Aufgaben, ein gemeinsames Ziel
Beide Funktionen dienen dem Schutz von Beschäftigten, Kundinnen und Kunden sowie weiteren Personen im Betrieb. Ihre Schwerpunkte unterscheiden sich jedoch.
Was macht ein Brandschutzhelfer?
Brandschutzhelfer unterstützen den betrieblichen Brandschutz. Sie kennen die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und wissen, wie sie bei einem Entstehungsbrand eingesetzt werden.
Zu ihren möglichen Aufgaben gehören:
Brandgefahren frühzeitig erkennen,
den Alarmierungsablauf kennen,
den Notruf veranlassen oder unterstützen,
Feuerlöscheinrichtungen richtig auswählen,
einen Entstehungsbrand ohne Eigengefährdung bekämpfen,
Beschäftigte auf das richtige Verhalten aufmerksam machen,
Informationen an Feuerwehr oder verantwortliche Personen weitergeben.
Die Aufgabe endet dort, wo eine Eigengefährdung beginnt. Brandschutzhelfer ersetzen nicht die Feuerwehr. Ihre Ausbildung umfasst eine fachkundige Unterweisung und eine praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen.
Was macht ein Evakuierungshelfer?
Evakuierungshelfer unterstützen dabei, dass Personen einen Gefahrenbereich schnell, ruhig und geordnet verlassen.
Zu ihren Aufgaben können gehören:
Beschäftigte und betriebsfremde Personen auf die Evakuierung aufmerksam machen,
auf sichere Fluchtwege und Notausgänge hinweisen,
Menschen zur Sammelstelle leiten,
Besucherinnen und Besucher bei der Orientierung unterstützen,
auf Personen mit Unterstützungsbedarf achten,
kontrollieren, ob zugewiesene Bereiche verlassen wurden,
Rückmeldungen an die betriebliche Einsatzleitung geben.
Welche Aufgaben eine Person konkret übernimmt, muss zum jeweiligen Betrieb passen. Gebäudeaufteilung, Beschäftigtenzahl, Schichtbetrieb, Kundenverkehr und besondere Gefährdungen spielen dabei eine wichtige Rolle.
Was verlangt das Arbeitsschutzgesetz?
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die Maßnahmen treffen, die für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung erforderlich sind. Außerdem muss er Beschäftigte benennen, die entsprechende Aufgaben übernehmen.
Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Personen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und zu den vorhandenen Gefahren stehen. Auch betriebsfremde Personen, beispielsweise Kundschaft, Gäste oder Beschäftigte anderer Unternehmen, müssen berücksichtigt werden.
Die konkrete Organisation ergibt sich deshalb aus der Gefährdungsbeurteilung. Eine pauschale Lösung, die für jeden Betrieb gleichermaßen passt, gibt es nicht.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Bei normaler Brandgefährdung gilt ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend. Dieser Wert ist jedoch nur eine Orientierung.
Eine höhere Anzahl kann erforderlich sein, beispielsweise bei:
erhöhter Brandgefährdung,
Arbeiten mit brennbaren oder feuergefährlichen Stoffen,
besonderen Produktionsverfahren,
Schichtbetrieb,
größeren oder unübersichtlichen Gebäuden,
vielen Kundinnen, Kunden oder Gästen,
Personen mit eingeschränkter Mobilität,
häufigen Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen.
Entscheidend ist, dass während der tatsächlichen Betriebszeiten ausreichend ausgebildete Personen anwesend sind. Es genügt daher nicht, die erforderliche Anzahl nur auf dem Papier zu erreichen.
Gibt es eine feste Anzahl an Evakuierungshelfern?
Für Evakuierungshelfer wird keine allgemeine feste Prozentzahl vorgegeben. Der Arbeitgeber muss anhand der betrieblichen Situation festlegen, wie viele Beschäftigte Aufgaben bei einer Evakuierung übernehmen.
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 verlangt, dass Personen mit Evakuierungsaufgaben betriebsspezifisch unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss mindestens jährlich erfolgen. Dabei geht es unter anderem um Alarmierung, Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen und das Verhalten im Gefahrenfall.
Die Bezeichnung „Evakuierungshelfer“ beschreibt somit eine betriebliche Funktion. Entscheidend ist, dass die beauftragten Personen ihre konkreten Aufgaben und die örtlichen Gegebenheiten kennen.
Warum sollten beide Bereiche gemeinsam geschult werden?
Im Ernstfall laufen Brandbekämpfung und Evakuierung nicht nacheinander, sondern weitgehend gleichzeitig ab.
Während eine Person prüft, ob ein Entstehungsbrand gefahrlos bekämpft werden kann, müssen andere Beschäftigte bereits das Gebäude verlassen. Gleichzeitig müssen der Notruf, die interne Alarmierung und die Orientierung an der Sammelstelle funktionieren.
Eine gemeinsame Schulung schafft ein besseres Verständnis für den gesamten Ablauf:
Die Teilnehmenden erkennen, welche Aufgaben parallel stattfinden.
Zuständigkeiten lassen sich klarer voneinander abgrenzen.
Alarmierungs- und Meldewege werden verständlicher.
Fehler an den Schnittstellen zwischen Brandbekämpfung und Räumung werden reduziert.
Beschäftigte lernen, die eigene Sicherheit an die erste Stelle zu setzen.
Betriebe können ihre Notfallorganisation anschließend gezielter planen.
Ob dieselben Beschäftigten im Betrieb sowohl Aufgaben des Brandschutzhelfers als auch der Evakuierungsunterstützung übernehmen, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Person im Ernstfall nicht gleichzeitig an zwei verschiedenen Orten handeln kann.
Eine kombinierte Qualifizierung bedeutet deshalb nicht, dass jede geschulte Person sämtliche Aufgaben allein übernehmen soll. Sie vermittelt vielmehr das notwendige Gesamtverständnis, damit die Zusammenarbeit funktioniert.
Die betriebliche Einweisung bleibt unverzichtbar
Eine allgemeine Schulung vermittelt die fachlichen Grundlagen. Sie kann jedoch nicht alle Besonderheiten eines einzelnen Betriebs abbilden.
Nach der Schulung müssen die beauftragten Beschäftigten deshalb mit den konkreten Gegebenheiten vertraut gemacht werden:
Wie wird der Alarm ausgelöst?
Wer setzt den Notruf ab?
Wo befinden sich Feuerlöscher und andere Feuerlöscheinrichtungen?
Welche Fluchtwege und Notausgänge stehen zur Verfügung?
Wo liegt die Sammelstelle?
Welche Bereiche müssen im Notfall kontrolliert werden?
Wer unterstützt Besucher oder Personen mit eingeschränkter Mobilität?
Wie wird festgestellt, ob jemand fehlt?
Wer weist die Feuerwehr ein?
Auch Vertretungen sollten festgelegt werden. Urlaub, Krankheit, Außentermine und Schichtwechsel dürfen nicht dazu führen, dass im Ernstfall keine eingewiesenen Personen anwesend sind.
Regelmäßige Unterweisungen und Übungen gehören dazu
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig über die vorhandenen Brandgefahren, die Brandschutzeinrichtungen und das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Die DGUV nennt hierfür mindestens eine jährliche Unterweisung.
Auch das richtige Verhalten bei einer Evakuierung muss mindestens einmal jährlich thematisiert werden. Ist für die Arbeitsstätte ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich, sind zusätzlich in regelmäßigen Abständen Evakuierungsübungen durchzuführen.
Dabei wird unter anderem geprüft, ob:
die Alarmierung funktioniert,
alle anwesenden Personen das Signal wahrnehmen,
die Fluchtwege sicher genutzt werden können,
die zu evakuierenden Bereiche vollständig verlassen werden,
die betrieblichen Abläufe in der Praxis funktionieren.
Für Evakuierungsübungen hat sich laut ASR A2.3 in der Praxis ein Abstand von zwei bis fünf Jahren bewährt. Die notwendige Häufigkeit richtet sich nach dem Betrieb und weiteren geltenden Vorschriften.
Brandschutzhelfer-Kurs inklusive Evakuierungshelfer bei der IWB
Die IWB Recklinghausen bietet ab 2027 einen kombinierten Präsenzkurs zum Brandschutzhelfer inklusive Evakuierungshelfer-Anteil an.
Die Teilnehmenden beschäftigen sich unter anderem mit:
typischen Brandursachen und Brandgefahren,
vorbeugendem Brandschutz,
dem Verhalten im Brandfall,
Alarmierung und innerbetrieblichen Meldewegen,
Aufgaben und Grenzen von Brandschutzhelfern,
Grundlagen der Evakuierung,
Unterstützung bei einer Räumung,
Brandklassen und geeigneten Löschmitteln,
dem Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Der Kurs umfasst fünf Unterrichtseinheiten und wird in Kooperation mit der Akademie für Arbeitssicherheit und dem SuS Recklinghausen durchgeführt. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Die nächsten geplanten Termine sind:
Februar 2027
Mai 2027
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie auf unserer Seite Brandschutzhelfer-Kurs inklusive Evakuierungshelfer.
Sicherheit entsteht durch klare Zuständigkeiten
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer verfolgen dasselbe Ziel: Menschen schützen und die Folgen eines Brandes begrenzen. Ihre Aufgaben setzen jedoch an unterschiedlichen Stellen an.
Eine kombinierte Schulung hilft den Teilnehmenden, den gesamten Notfallablauf zu verstehen. Damit dieses Wissen im Ernstfall wirkt, braucht der Betrieb anschließend klare Zuständigkeiten, ausreichende Vertretungen, regelmäßige Unterweisungen und eine Einweisung in die örtlichen Gegebenheiten.





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