
Befähigte Person zum Prüfen von Leitern, Tritten und Rollgerüsten

Leitern, Tritte und Rollgerüste werden in vielen Handwerksbetrieben regelmäßig eingesetzt. Beschädigungen, Verschleiß oder fehlerhaft montierte Bauteile können jedoch zu erheblichen Gefährdungen führen. Damit Mängel frühzeitig erkannt und Arbeitsunfälle vermieden werden, müssen die eingesetzten Arbeitsmittel fachgerecht kontrolliert und die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden.
Die Schulung vermittelt praxisnah die erforderlichen Kenntnisse für die Prüfung von Leitern, Tritten und Rollgerüsten. Die Teilnehmenden lernen, unterschiedliche Bauarten zu beurteilen, typische Schäden zu erkennen und den sicheren Zustand der Arbeitsmittel systematisch zu überprüfen.
Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind und dadurch Beschäftigte gefährden können, müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüft werden. Die Voraussetzungen der beauftragten Person sind durch den Arbeitgeber festzulegen und zu beurteilen.
Die Durchführung erfolgt in Kooperation mit der Akademie für Arbeitssicherheit und dem SuS Recklinghausen.
Die freien Plätze werden regelmäßig aktualisiert. Die Anmeldung erfolgt online über das jeweilige Anmeldeformular. Ist der Termin ausgebucht oder die Anmeldung geschlossen, können Sie sich über die Warteliste vormerken lassen.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Mitarbeitende, die im Betrieb mit der Prüfung von Leitern, Tritten und Rollgerüsten beauftragt werden sollen oder bereits entsprechende Aufgaben übernehmen. Geeignet ist die Schulung insbesondere für Personen aus: - Handwerksbetrieben - Bau- und Montagebetrieben - Werkstätten - Lager- und Logistikbereichen - Facility Management - Haustechnik und Instandhaltung - Arbeitssicherheit und betrieblicher Organisation - Betrieben, in denen Rollgerüste regelmäßig eingesetzt werden Auch interessierte Privatpersonen können teilnehmen, wenn sie sich in diesem Bereich fachlich weiterqualifizieren möchten.
Inhalte der Schulung
Im Kurs werden die rechtlichen, technischen und praktischen Grundlagen für die betriebliche Prüfung von Leitern, Tritten und Rollgerüsten verständlich erklärt und praxisnah vermittelt. Ziel ist es, dass die Teilnehmenden Schäden und Mängel erkennen, den sicheren Zustand der Arbeitsmittel beurteilen und die durchgeführten Prüfungen ordnungsgemäß dokumentieren können. Zu den Schulungsinhalten gehören unter anderem: - rechtliche Grundlagen und betriebliche Prüfpflichten - Aufgaben und Verantwortung des Arbeitgebers - Anforderungen an eine zur Prüfung befähigte Person - Bauarten und Einsatzbereiche von Leitern und Tritten - Bauarten und Bestandteile von Rollgerüsten - Kennzeichnungen und Herstellerangaben - bestimmungsgemäße Verwendung der Arbeitsmittel - typische Schäden und Verschleißerscheinungen - Prüfung von Holmen, Sprossen, Stufen und Verbindungen - Kontrolle von Leiterfüßen, Gelenken, Beschlägen und Spreizsicherungen - Prüfung von Rahmen, Belägen, Rollen, Bremsen und Seitenschutz bei Rollgerüsten - Kontrolle von Diagonalen, Geländern und Verbindungselementen - Beurteilung des ordnungsgemäßen Aufbaus von Rollgerüsten - Durchführung von Sicht- und Funktionsprüfungen - Bewertung festgestellter Mängel - Kennzeichnung und Aussonderung mangelhafter Arbeitsmittel - Festlegung und Organisation betrieblicher Prüffristen - Führung eines Leiter-, Tritt- und Rollgerüstverzeichnisses - Dokumentation der Prüfergebnisse - praxisnahe Beispiele und Musterprüfungen Die Inhalte werden praxisnah vermittelt und orientieren sich an typischen Situationen aus dem betrieblichen Alltag. Die DGUV stellt für tragbare Leitern und Tritte ergänzende Hinweise zur Betriebssicherheitsverordnung und zur sicheren Verwendung bereit.
Kursdetails
Die Schulung findet als Präsenzveranstaltung statt. Kurs: Befähigte Person zum Prüfen von Leitern, Tritten und Rollgerüsten Format: Präsenzkurs Ort: IWB Recklinghausen Dauer: 8 Unterrichtseinheiten Vorkenntnisse: Fachliche und betriebliche Erfahrung im Umgang mit Leitern, Tritten und Rollgerüsten erforderlich Teilnehmerzahl: 5–15 Personen pro Kurs Nachweis: Teilnahmebescheinigung nach erfolgreicher Teilnahme Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert die vermittelten Schulungsinhalte. Die abschließende Prüfung der persönlichen und fachlichen Eignung sowie die Beauftragung als zur Prüfung befähigte Person erfolgen durch den Arbeitgeber. Die Durchführung erfolgt vorbehaltlich des Erreichens der erforderlichen Teilnehmerzahl. Die Kalkulation ist für einen Präsenzkurs mit mindestens 5 und höchstens 15 Teilnehmenden ausgelegt. Aus den Gesamtkosten je Unterrichtseinheit ergibt sich eine Kursdauer von insgesamt 8 Unterrichtseinheiten.
Kosten und Leistungen
Für Innungsmitglieder der Kreishandwerkerschaft Recklinghausen gilt ein vergünstigter Teilnahmebeitrag. Nicht-Innungsmitglieder können ebenfalls teilnehmen und zahlen den regulären Teilnahmebeitrag. Teilnahmegebühr für Innungsmitglieder: 725,00 € netto zzgl. 19 % MwSt. 862,75 € brutto Teilnahmegebühr für Nicht-Innungsmitglieder: 971,50 € netto zzgl. 19 % MwSt. 1.156,09 € brutto Im Teilnahmebeitrag sind die fachkundige Durchführung der Schulung, die praxisnahe Vermittlung der Schulungsinhalte, praktische Prüfbeispiele, die Schulungsunterlagen sowie die Teilnahmebescheinigung enthalten. Für das leibliche Wohl während des Kurses ist gesorgt. Die Durchführung erfolgt vorbehaltlich des Erreichens der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen. Die aktuell kalkulierten Preise und Teilnehmergrenzen ergeben sich aus der Kalkulation mit Stand vom 21. Juli 2026.
Hinweise zur Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über den jeweiligen Kursbereich im Tab „Anmeldung“. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rückmeldung mit weiteren Informationen zur Teilnahme.
Eine Anmeldung stellt zunächst lediglich eine Reservierung des Kursplatzes für 14 Tage dar. Nach Zugang der Vertragsunterlagen müssen diese innerhalb dieses Zeitraums vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden. Erfolgt keine fristgerechte Rücksendung, erlischt die Reservierung automatisch und die übermittelten Daten werden gelöscht.
Mit Eingang des unterschriebenen Vertrags kommt die verbindliche Anmeldung zustande und die Kursgebühr wird fällig.
Bei einer Stornierung gelten folgende Stornobedingungen:
Zeitpunkt der Stornierung vor Kursbeginn Stornogebühr
Bis 6 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei
6 bis 2 Wochen vor Kursbeginn 20 % der Kursgebühr
Weniger als 14 Tage vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr
Nichterscheinen ohne Abmeldung 100 % der Kursgebühr
Kontakt und Beratung
Sie haben Fragen zur Schulung „Befähigte Person zum Prüfen von Leitern, Tritten und Rollgerüsten“ oder benötigen Unterstützung bei der Auswahl des passenden Angebots? Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie persönlich zu Inhalten, Voraussetzungen, Terminen und Anmeldemöglichkeiten

